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Berlin, 10.03.2005
Selbstbestimmte Vorsorge:
Betreuungsrechtsnovelle und Bundestagsdebatte zur Patientenverfügung
Informationen über den Stand der Diskussion zur Patientenverfügung und zur Novellierung des Betreuungsrechts -
Auszug aus dem Wahlkreisinfo 183 von Gudrun Schaich-Walch vom März 2005
Unser heutiges Verständnis von Selbstbestimmung berührt auch die Frage, wie wir den letzten Lebensabschnitt gestalten wollen, insbesondere, wie wir für den Fall, unseren eigenen Willen nicht mehr äußern zu können, Vorsorge treffen können. Angesichts immer weiter zunehmender Möglichkeiten der Medizin zur Lebensverlängerung und -erhaltung, müssen wir über angemessene Formen nachdenken, wie dem Recht auf Selbstbestimmung in den Fällen, wo der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann, zur Geltung verholfen werden kann.
Die Diskussion über selbst bestimmte Vorsorge wird derzeit nicht nur innerhalb der SPD, sondern auch gesamtgesellschaftlich geführt.
Klar ist, dass uns das Thema alle angeht. Die einen, weil sie ihre eigenen Angelegenheiten geordnet wissen möchten, die anderen, weil sie in Sorge um Eltern oder nahe Angehörige sind. Deutlich wurde auch, dass die Möglichkeiten der Medizin zur Lebensverlängerung und -erhaltung weiterhin zunehmen. Solange wir unseren Willen selber noch äußern können, ist dies in der Regel kein Problem. Sobald dies aber nicht mehr der Fall ist, stellt sich die Frage, ob und wie dem Recht auf Selbstbestimmung zur Geltung verholfen werden kann.
Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 18. Februar die Vorsorgevollmacht gestärkt und mit der Plenardebatte vom 10. März über Form und Reichweite von Patientenverfügungen dem Thema weiterhin Gewicht verliehen.
Weitere Adressen, die bei der weiteren Beschäftigung mit dem Thema hilfreich sind:
- Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht über das Internet unter www.vorsorgevollmachrt.de oder per Post an das zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer (K. d. ö. R.), Postfach 08 01 51, 10001 Berlin melden.
- Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind unter www.bmj.de/enid/ratgeber/Betreuungsrecht kh.html erhältlich.
- Die verschiedenen Positionen zu Thema "Patientenverfügung" können über mein Wahlkreisbüro per Mail bzw. per Tel. 069/62 39 97 (tägl. von 9:00 - 13:00 Uhr), abgerufen werden.
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