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MdB Gudrun Schaich-Walch, SPD - Link zur Startseite
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Thema: "GENDIAGNOSTIK"

Vor dem Hintergrund der vollständigen Entschlüsselung des menschlichen Genoms von 2001 ist es erforderlich, den Umgang mit genetischen Untersuchungen in einem Gesetz zu regeln. Kern des Gesetzesvorhabens ist der Schutzgedanke. Das heißt, alle mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen Auswirkungen auf die Achtung der Menschenwürde, die Gesundheit und die informationelle Selbstbestimmung sollen geregelt, vor allem aber genetische Diskriminierung verhindert werden.

Gleichzeitig sollen jedoch auch die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen wie auch für die Forschung genutzt werden.

Ziel des Gesetzes ist es somit, geeignete Voraussetzungen und verfahrensmäßige Sicherungen für die Durchführung jedweder Form von genetischen Untersuchungen zu schaffen.