Berlin, 17.10.2004
Koalitionsarbeitsgruppe "Gendiagnostikgesetz" nimmt Arbeit auf
Gemäß Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 ist der Umgang mit genetischen Untersuchungen in einem Gesetz zu regeln. Hintergrund hierfür ist die 2001 erfolgte vollständige Entschlüsselung des menschlichen Genoms.
Im Oktober 2004 wurde unter dem Vorsitz von Gudrun Schaich-Walch, der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagfraktion für den Bereich Gesundheit und Soziale Sicherung, eine interfraktionelle und interministerielle Koalitionsarbeitsgruppe gebildet. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, bis Frühjahr 2005 einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Die Federführeng liegt beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, ebenfalls beteiligt sind das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung und seitens der Koalitionsfraktionen die Arbeitsgruppensprecher dieser Bereiche.
Kern des Gesetzesvorhabens ist der Schutzgedanke. Das heißt, alle mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen Auswirkungen auf die Achtung der Menschenwürde, die Gesundheit und die informationelle Selbstbestimmung sollen geregelt, vor allem aber genetische Diskriminierung verhindert werden. Gleichzeitig sollen jedoch auch die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen wie auch für die Forschung genutzt werden.
Das Gendiagnostikgesetz ist gegliedert in die Bereiche
- Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken,
- Genetische Untersuchungen zu Zwecken der Lebensplanung,
- Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung,
- Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich,
- Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben,
- Genetische Untersuchungen zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung und
- Genetische Untersuchungen zu Zwecken der Lebensplanung.
Ziel des Gesetzes ist es, einen fairen Interessensausgleich, geeignete Voraussetzungen und verfahrensmäßige Sicherungen für die Durchführung jedweder Form von genetischen Untersuchungen zu schaffen.
Sobald die Koalitionsarbeitsgruppe ihre Arbeit abgeschlossen, d.h. einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, werden wir über die Inhalte des Entwurfs im Einzelnen informieren. Für alle, die sich für dieses Thema interessieren, stellen wir vorab ein Glossar sowie ein im Jahre 2002 erarbeitetes Eckpunktepapier der SPD Bundestagsfraktion zur Verfügung
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