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MdB Gudrun Schaich-Walch, SPD - Link zur Startseite
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Auf dieser Seite - Reden und Beiträge: eine chronisch geordnete Auswahl zum Lesen und Download.
 

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Lösungen bei der Versorgung müssen ausgerichtet sein an Notwendigkeit und Qualität und nicht am Alter

Berlin, 21. April 2005

 

Anrede,

Sie schreiben in Ihrem Antrag vom 17. Juni 2003 ich zitiere: "Die Menschen müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen dürfen, dass sie im Falle einer Erkrankung, insbesondere bei schwerer und/oder chronischer Krankheit durch die Solidargemeinschaft abgesichert sind."

Diese Grundaussage kann ich teilen. Gilt sie doch unabhängig von Altersgrenzen für alle Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen - egal ob 9, 19 oder 90 Jahre alt.

Dieses Ziel wollen wir durch mehr Qualität, das heißt durch den Abbau von Über, Unter- und Fehlversorgung in der Gesundheitsversorgung erreichen.

Mit Ihrem heutigen Gesetzentwurf verlassen Sie die gemeinsame Basis der Ausrichtung an Qualität und Wirtschaftlichkeit. Vor allem aber verlassen Sie den bisher geltenden und von allen getragenen Grundsatz, dass sich die Versorgung der Versicherten an den medizinischen Notwendigkeiten zu orientieren hat und nicht am Alter.

Ihr Gesetzentwurf führt zu Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für einen zweifelhaften Zweck.

Es war unsere gemeinsame Position, dass keine Versichertengelder für Dinge ausgegeben werden sollen, bei denen der Nachweis der Wirksamkeit fehlt oder es sich um Bagatellerkrankungen handelt, die nicht zu Lasten der Krankenversicherungen finanziert werden müssen.

Gemeinsam haben wir im GKV-Modernisierungsgesetz beschlossen, dass verschreibungsfreie Arzneimittel, sogenannte OTC, nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, wenn es sich um chronische oder schwerwiegende Erkrankungen oder Arzneien für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr handelt.

Um speziellen Situationen Rechnung zu tragen, wird diese Regelung auf Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt, wenn Entwicklungsstörungen vorliegen. Das sind altersgerechte Ausnahmen.

Zur Umsetzung des Gesetzes haben wir dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe gegeben, eine Liste von Erkrankungen zu erstellen, bei denen die Arzneimittel weiterhin von den Krankenkassen getragen werden müssen, weil das Krankheitsbild dieses erfordert. Dieses ist unter dem Gesichtspunkt der Qualität der einzige richtige Weg.

Ich weiß, dass dies nicht immer leicht zu vermitteln ist, aber wir wissen, mehr Qualität bedeutet nicht immer mehr sondern manchmal auch weniger.

Bei drei Bereichen haben wir derzeit Probleme: Allergien wie zum Beispiel Heuschnupfen, Psoriasis und Ichthyosis. Bisher konnte sich der Gemeinsame Bundesausschuss aber noch nicht auf einen Beschluss zur Aufnahme in die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel für diese Indikationen einigen. Wir können aber davon ausgehen, dass er diese Probleme lösen wird. Und diese Lösung muss ausgerichtet sein an Notwendigkeit und Qualität und nicht am Alter.

 

Anrede,

mit Ihrem Vorschlag der Anhebung der Altersgrenze entlasten Sie zwar die Familien mit Kindern bis 18 Jahren. Aber alle anderen, die von den gleichen Erkrankungen betroffen sind, lassen Sie mit ihren Problemen im Stich.

Nach Ihrem Gesetzentwurf gälte: Bis 18 Jahre zahlt die Krankenkasse, ab dem 19. Lebensjahr zahlt jeder selbst. Aber: Ichthyosis kennt keine Altersgrenze. Nur weil man 19 ist, ist diese Krankheit nicht geheilt - Krankheiten orientieren sich nicht an Altersgrenzen. Wie wollen Sie z. B. einem Auszubildenden erklären, dass es richtig und notwendig ist, dass die Krankenkasse das Medikament bis 18 bezahlt und ab 19 nicht mehr, obwohl sich doch an seiner Erkrankung nichts geändert hat. Das kann doch niemand ernstlich wollen. Wenn jemand z. B. diese chronische Hauterkrankung hat, muss er auch Anspruch auf Behandlung haben, egal ob 9, 19 oder 90 Jahre alt.

Die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat die gesundheitliche Notwendigkeit und die soziale Lage zu berücksichtigen. Gerade was die soziale Lage angeht, sehe ich bei Ihnen einen Widerspruch.

Beim GKV-Modernisierungsgesetz haben Sie durchgesetzt, dass alle Versicherten, auch Empfänger von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, diese haben eben auch Familien, oder die Heimbewohner, die lediglich ein Taschengeld von 80 Euro im Monat haben, die gleichen Zuzahlungen leisten müssen wie alle anderen Versicherten.

Sie hatten darüber hinaus keine Zuzahlungserleichterungen für chronisch Kranke vorgesehen. Die mussten wir erstreiten. Und jetzt kommen Sie mit diesem Vorschlag, der doch arg nach Wahlkampfgetöse aussieht.

Wir wissen, dass die Abgrenzung nach Qualitätsgesichtspunkten gerade bei den drei genannten Krankheitsbereichen ein schwieriger Weg ist. Aber wir haben uns für diesen richtigen Weg entschieden und wir sollten ihn nicht bei den ersten Schwierigkeiten schon verlassen. Wir haben im GKV-Modernisierungsgesetz auch die geeigneten Instrumente vorgegeben.

Wir haben das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen eingeführt und die Rahmenbedingungen für den Gemeinsamen Bundesausschuss für die Arbeit der Ausgestaltung des Leistungskataloges verbessert. Ich finde, wir müssen die dort vorhandene Kompetenz nutzen. Und ich bin sicher, dass sich dort eine Lösung für Patientinnen und Patienten, die an Allergien, an schweren Hauterkrankungen bis hin zu Ichthyosis leiden, finden wird.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss noch einmal an das Thema herangehen. Nur so besteht die Chance, dass die Qualität Vorrang vor einer Altersgrenze behält.

Wir wollen, dass die Kranken unabhängig vom Alter aber orientiert am Nachweis der Qualität versorgt werden.

 

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