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MdB Gudrun Schaich-Walch, SPD - Link zur Startseite
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Prävention wird gesetzlich verankert
Artikel im Heft 02/05 von "Fraktion Intern" anlässlich des am 18. Februar 2005 in erster Lesung beratenen Präventionsgesetzes

Berlin, 4. März 2005

 

Das am 18. Februar 2005 in erster Lesung beratene Präventionsgesetz beruht auf einer Einigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und den Ländern. Damit wird ein wichtiges Vorhaben zur Neuausrichtung unseres Gesundheitswesens weg vom Reparaturbetrieb hin zu mehr Vorsorge und zur Vermeidung von Krankheiten auf den Weg gebracht. Prävention wird zur eigenständigen Säule des Gesundheitswesens neben Behandlung, Rehabilitation und Pflege.

Durch eine effektive und effiziente Prävention können Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der Menschen nachhaltig verbessert und ein Teil der sonst erforderlichen Krankheits- und Krankheitsfolgekosten verringert werden. Die aufgrund des demographischen Wandels steigende Anzahl älterer Menschen führt zu auch zu einer zunehmenden Zahl chronischer Erkrankungen. Sie führen zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen dieser Menschen, ihre Behandlung ist langwierig und damit oft sehr kostenaufwändig. Gesundheitlichen Prävention kann die Entstehung chronischer Erkrankungen verhindern bzw. in ein höheres Lebensalter verschieben. Eine weitere Folge des demographischen Wandels wird die Zunahme von Pflegebedürftigkeit sein. Hier kann gesundheitliche Prävention dazu beitragen, möglichst lange ein mobiles und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Prävention ist nicht allein eine Aufgabe für die Krankenversicherung. Von der Verhütung von Erkrankungen profitiert die Sozialversicherung an unterschiedlichen Stellen. Deshalb sind bei der Finanzierung neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die gesetzliche Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt. Wünschenswert wäre es, wenn die Arbeitslosenversicherung dazu kommt. Darüber hinaus profitieren auch die privat Krankenversicherten von diesen Präventionsmaßnahmen. Da eine zwangsweise Beteiligung der privaten Krankenversicherungen nicht möglich ist, werden wir darauf hinwirken, dass sich die privaten Krankenkassen an einzelnen Maßnahmen beteiligen.

Im Jahr 2008 werden für Präventionsmaßnahmen 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Sie verteilen sich auf
- die Sozialversicherungszweige für individuellen Leistungen mit 100 Mio. Euro,
z. B. Rückenschulungen, Ernährungskurse
- die Länder für lebensweltbezogene Leistungen mit 100 Mio. Euro, z. B. Projekte in Kindergarten, Schule, Betrieb, Sportverein, Senioreneinrichtung
- den Bund für die Stiftung Prävention mit 50 Mio. Euro, z. B. Aufklärungskampagnen.

Das Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, bisherige Präventionsangebote abzubauen oder weitere Kosten auf die Sozialversicherungsträger zu verlagern. Schon gar nicht dürfen diese Mittel zur Finanzierung der Landeshaushalte zur Verfügung stehen. Vielmehr kommt es darauf an, dass die Länder zum Teil überfällige Maßnahmen der Prävention in Gang bringen, dazu gehören z. B. die Einrichtung von Krebsregistern oder die Verbesserung beim Vorsorgeimpfen.

Lesen Sie hier den Entwurf des Präventionsgesetzes im Wortlaut: * http://www.bvgesundheit.de/pdf/praevges020205.pdf

 

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