Zur Umstellung auf Fallpauschalen für Krankenhausleistungen
Aus Anlass des 10. Pflege-Rechts-Tages am 28. Januar 2005 in Berlin
Berlin, 29. Januar 2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich nicht nur für die Gelegenheit bedanken, heute zu Ihnen sprechen zu dürfen, sondern Ihnen auch gratulieren, denn schließlich sind dies bereits die 10. Pflege-Rechts-Tage.
Ihre Veranstaltung ist für den zunehmenden Kreis des interessierten Fachpublikums unverzichtbar auch vor dem Hintergrund, dass das Themenfeld zunehmend komplexer wird.
Da Sie immer in so hervorragender Weise Schwerpunkte für die einzelnen durchgeführten Pflege-Rechts-Tage setzen, möchte ich Ihrem Beispiel folgen und zu den Auswirkungen gesetzlicher Veränderungen auf die Pflegeberufe sprechen.
Die Umstellung auf Fallpauschalen für Krankenhausleistungen
Die Einführung von Fallpauschalen im Krankenhaus bringt große Veränderungen für die Finanzierung mit sich, und auch für Tätigkeitsfelder und Arbeitsabläufe wird es Umstrukturierungen geben.
Bei der Umstellung auf ein diagnose-orientiertes Vergütungssystem im Krankenhaus ist darauf zu achten, dass der notwendige Aufwand von Pflegeleistungen ebenso abgebildet und sauber kalkuliert wird, wie die anderen im Krankenhaus zu erbringenden medizinischen Leistungen.
Über-, Unter- und Fehlversorgungen sind im Sinne der Patienten und Versicherten zu vermeiden.
Die Krankenhäuser erhalten durch die DRG-Fallpauschalen den Anreiz, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Dies wird die Verweildauer für die Patienten weiter verkürzen.
Die DRG-Einführung bringt nicht nur dadurch auch für die Pflege Änderungen mit sich.
Die Verbesserung der Aufnahme- und Entlass-Organisation, die Reorganisation von OP-Plänen und Krankenhaus-Abläufen oder die bessere Abstimmung einzelner Prozesse insbesondere über die Fachabteilungsgrenzen hinweg hat Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Pflegekräfte.
Die gestärkte Orientierung am Patienten statt der bisherigen Fragmentierung der Versorgung nach Fachabteilungen bietet die Chance, dass die spezifischen Kompetenzen der Pflege stärker als bislang im Versorgungsprozess berücksichtigt werden.
Die DRG-Einführung bietet also durchaus Chancen für die Pflege, die es in jedem einzelnen Krankenhaus zu nutzen gilt.
Mit der Novellierung des Fallpauschalengesetzes wird der Umstellungsprozess in den Krankenhäusern verlängert. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die Kalkulation der Fallpauschalen aufgrund einer breiteren Datenbasis zu verbessern, in dem auch relevante Pflegedaten hinreichend einbezogen werden. Dies ist insbesondere bei Fällen notwendig, die eine besondere pflegeintensive Versorgung notwendig machen. Wie zum Beispiel bei Mulimorbidität oder auch bei Menschen mit Behinderungen.
Wenn wir diesen Weg konsequent verfolgen und die verbesserte Datenlage berücksichtigen, wird das DRG-System letztendlich die geforderte Versorgungsqualität, die mit einer angemessenen Vergütung einhergeht, erreichen.
Die Änderungen im 2. Fallpauschalenänderungsgesetz: Thema Ausbildungsvergütung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz hat es auch Veränderungen bei der Ausbildungsvergütung gegeben, mit denen der Deutsche Pflegerat nicht einverstanden war. Wir haben diese Änderungen vorgenommen, weil es zu keiner Einigung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen gekommen ist und weil es aufgrund der schlechten Datenlage und der enormen Differenz von bis zu 10.000 Euro je Ausbildungsplatz nicht verantwortbar erschien, einigen sehr viel mehr und anderen sehr viel weniger zu geben.
Mit dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz wird jetzt geregelt, dass auszubildende Krankenhäuser ein Ausbildungsbudget zu vereinbaren haben, das die tatsächlich in einem Krankenhaus anfallenden Ausbildungskosten abdeckt.
Ich kann auch sehr klar sagen, dass weder die Regierung noch die Koalitionsfraktion, noch die Opposition und die Länder schon gar nicht für den vom Pflegerat in Abstimmung mit den mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemachten Vorschlag zu gewinnen waren.
Eine zentrale Forderung des Pflegerates - ich zitiere - : Die Ausbildung ist im staatlichen Bildungssystem zu verorten und die Finanzierung der theoretischen Ausbildung entsprechend aus öffentlichen Mitteln zu regeln. Hier sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Eine derartige Forderung war mit den Bundesländern, die für die Kosten aufzukommen hätten, nicht zu machen. Und wenn ich die Landeshaushalte und die Entscheidung zu den Studiengebühren sehe, bin ich froh, dass wir den anderen Weg beschritten haben. Ich denke aber, dass wir mit der Möglichkeit der Rechtsverordnung, um einen Ausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Krankenhäusern herbeizuführen, einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben.
Dieses Ausbildungsbudget ist getrennt vom Krankenhausbudget zu führen und darf nur ausschließlich für Ausbildungszwecke verwendet werden. Es ist damit sichergestellt, dass eine krankenhausinterne Quersubventionierung zu Lasten der Ausbildung nicht erfolgen kann.
Um aber auch im Bereich der Ausbildungsfinanzierung kostengünstige Strukturen zu erreichen, sind ab 2006 bei der Vereinbarung der Ausbildungsbudgets die auf Bundesebene kalkulierten Richtwerte zu berücksichtigen. Mit dem Abschluss der Konvergenzphase im Jahr 2009 wird dann auch die Finanzierung der Ausbildung über verbindliche Kostenpauschalen erfolgen.
Dies ist die grundsätzliche Regelung. Uns allen ist aber klar, dass wir die Situation in der Uckermark anders als in Berlin betrachten müssen. Um daher tatsächlich Ausbildung in der Region sicherzustellen, können die Krankenkassen auch Ausbildungskosten akzeptieren, die oberhalb der Richtwerte liegen.
Ich bin überzeugt, dass der eingeschlagene Weg letztlich zu dem ursprünglich gemeinsam gesteckten Ziel führt.
Personalabbau in Krankenhäusern als Folge von DRGs?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte abschließend zum Thema Fallpauschalen auch noch ganz grundsätzlich auf die Befürchtung eingehen, dass es durch die Einführung von DRGs zu einem Personalabbau in den Krankenhäusern kommt.
Auf den ersten Blick scheint dies logisch zu sein: Soweit die Arbeitsstrukturen effizienter werden und so die Verweildauer reduziert wird, könnte die Zahl der Pflegekräfte reduziert werden.
Aber: Das Ziel der Reduzierung der Verweildauer auf das medizinisch Notwendige erfordert zwingend eine bessere Patientenbetreuung (Verdichtung), so dass möglicherweise der Personalschlüssel erhöht werden muss.
Wie sich DRGs tatsächlich auf die Personalentwicklung in den Krankenhäusern auswirken, hängt von der Qualität der DRGs ab, und da haben wir uns mit dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz auf einen guten Weg begeben.
Gleichwohl halte ich es aber auch für verkürzt, nur die Krankenhäuser selbst zu betrachten:
Es ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Ziele der nächsten Jahre, zu einer besseren Verzahnung von stationärer und ambulanter Versorgung zu gelangen. Mit der steigenden Bedeutung von vor- und nachstationärer Behandlung wird natürlich auch die Nachfrage nach Pflegekräften außerhalb der Krankenhäuser steigen. Wir werden gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, dass auch die Pflege in die Verträge zur integrierten Versorgung einbezogen wird.
Darüber hinaus müssen wir sehen, dass natürlich auch der demographische Wandel Konsequenzen haben wird:
Mit dem steigenden Anteil an alten Menschen wird die Zahl der Krankenhausaufhalte steigen, so dass trotz kürzerer Verweildauer die höhere Fallzahl mindestens das gleiche Volumen an Betreuungsstunden erfordert, wie wir es zur Zeit benötigen.
Wenn wir also alle Punkte im Zusammenhang betrachten und miteinander abwägen, so möchte ich die Prognose wagen, dass der Gesundheits- und Pflegebereich eine der Branchen in Deutschland sein wird, in dem die Arbeitsplätze nicht nur sicher sind sondern auch zunehmen werden.
Ausblick: Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ich habe die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen dargestellt, wie sie in dieser Legislaturperiode beschlossen worden sind.
Zum Abschluss möchte ich einen Ausblick geben, der über die Grenzen der Bundesrepublik hinausgeht.
Wir alle sind noch sehr stark vom nationalstaatlichem Denken geprägt und neigen dazu, das Geschehen auf der europäischen Ebene oft nicht intensiv genug zu verfolgen.
Tatsächlich aber werden durch die EU-Kommission, das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat Richtlinien auf den Weg gebracht, die unser Leben und Arbeiten immer stärker bestimmen.
Ich denke hierbei an den Vorschlag der EU-Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt, der gegenwärtig auf der europäischen Ebene und auch in Deutschland diskutiert wird.
Mit diesem Vorschlag strebt die Kommission an, alle in der EU noch existierenden Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu beseitigen. Das Wachstumspotenzial des Dienstleistungssektors soll so voll ausgeschöpft werden.
Das Ziel, so zu mehr Wachstum und Beschäftigung zu gelangen, ist ohne Frage zu begrüßen.
Den zentralen Vorschlag, nämlich die Anwendung des sogenannten "Herkunftslandsprinzips", sehe ich allerdings sehr kritisch: Die Erbringung von Dienstleistungen soll nur noch den Gesetzen und Standards unterliegen, die am Ort der Niederlassung des Dienstleisters gelten. Die Konsequenz wäre die Anwendung von bis zu 25 unterschiedlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards im jeweiligen Mitgliedsstaat.
Insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich muss nach all den auch von Ihnen unternommenen Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung ausgeschlossen werden, dass es zu einem Dumpingwettbewerb kommt. Die erreichten nationalen Standards, gerade zur Qualitätssicherung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen, dürfen nicht gefährdet werden.
Die Diskussionen, die ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag und dem Europäischen Parlament dazu führe, stimmen mich optimistisch, dass der Richtlinienvorschlag so geändert werden wird, dass wir alle ihn akzeptieren können.
Hierzu ist es aber notwendig, dass alle im Gesundheitsbereich Engagierten sich auch an der Debatte beteiligen. Ich möchte Sie daher bitten, sich hier mit Rat und Tat einzuschalten, und kann Ihnen versichern, dass ich nicht nur in diesem Bereich weiter ein offenes Ohr für Ihre Argumente haben.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen spannende weiterführende Diskussionen auf diesem Kongress.
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